Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Die EU-Kommission hat mit Verordnung (EU) 2020/1149 vom 3. August 2020 Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert, der das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU beschränkt.

Diisocyanate sind chemische Rohstoffe, die zur Herstellung u.a. von Polyurethan-Schäumen und Klebstoffen verwendet werden.

So dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,

  • deren Konzentration einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gewichtsprozent, oder
  • der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

Die Schulungen werden auf der digitalen Plattform der Herstellerverbände von Diisocyanaten ISOPA und ALIPA angeboten. Genaue Information dazu erhalten Sie auf der Webseite www.safeusediisocyanates.eu.